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So unterschiedlich wie die Anliegen, die an uns herangetragen werden, so unterschiedlich sind auch die erforderlichen Maßnahmen. Die Frage nach den Kosten lässt sich daher hier nicht pauschal beantworten.
Generell erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen rein aufwandsbezogen. Grundhonorare und Bearbeitungsgebühren erheben wir nicht. Unsere Vergütungsstruktur setzt sich lediglich aus den Komponenten Stundenhonorar, Kilometersatz und ggf. erforderlichen sachdienlichen Auslagen und Aufwendungen zusammen. Bei technisch basierten Langzeitobservationen und GPS-Observationen zählt hierzu auch die Tages-, bzw. Wochenmiete für die erforderliche technische Ausstattung (Videolinien, Ortungseinheiten, etc.). Die Höhe der einzelnen Positionen ist dabei abhängig von der Art der Tätigkeit, der verwendeten Fahrzeuge und der erforderlichen technischen Ausstattung.
Im Einzelfall und bei Standardermittlungen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch von uns über den für Ihr Anliegen angebrachten Lösungsweg und die damit verbundenen Kosten informieren zu lassen.
Bei Auftragserteilung werden alle besprochenen Maßnahmen und Konditionen in einem Dienstleistungsvertrag fixiert, in dem auch ein Honorarlimit festgelegt werden kann. Dadurch garantieren wir Ihnen optimale Konditionen und bieten Ihnen gleichzeitig Transparenz und volle Kostenkontrolle.
Ein wichtiger Aspekt bei der Betrachtung der Kosten ist auch die in der Regel bestehende Möglichkeit, die Aufwendungen für die Beauftragung einer Detektei beim Verursacher gem. §91 ZPO geltend zu machen.
Beachten Sie hierzu auch unsere Seite Urteile und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hierzu informieren!
Einige Kontaktadressen von Rechtsanwälten finden Sie auf unserer Link-Seite.
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