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Lage-Schulte.info Detektei

Urteile

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige ausgewählte Gerichtsurteile und Entscheidungen aufzeigen, die Ihnen einen Überblick über die Rechtslage beim Einsatz von Detektiven und speziell die kostenrechtlichen Aspekte vermitteln.

Allgemein
 
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 Detektivkosten sind, wenn sie zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig waren, als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen und erstattungsfähig.
(LG Freiburg / Breisgau, ST 80/94)

bullet Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
(OLG München, 11 W 1592/93)

bullet Die Einschaltung eines Detektivs aus kostenrechtlicher Sicht ist gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht.
(OLG Hamm, 23 W 92/92)

Arbeitsrecht
 
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 Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt, ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zugestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. v. §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
(BGH I ZR 126/03)

bullet Die verdeckte Videoüberwachung eines Mitarbeiters ist zulässig, wenn gegen diesen ein konkreter Verdacht besteht, der mit anderen Mitteln nicht oder nur schwer geklärt werden kann.
(BAG, 27.03.2003, 2 AZR 51/02).

bullet Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der sich in dienstlichen Angelegenheiten hat bestechen lassen, fristlos kündigen, auch wenn dieser nach Tarifvertrag wegen langjähriger Beschäftigung nur aus wichtigem Grund entlassen werden darf. Unbedeutend ist, ob dem Arbeitgeber durch die Tat seines Beschäftigten ein Nachteil entstanden ist. Es bestehe die Gefahr, dass der Arbeitnehmer nicht mehr allein die Interessen seines Arbeitgebers wahrnimmt.
(LAG Düsseldorf, 18 Sa 366/01)

bullet Wer krank feiert und während dessen einer anderen Tätigkeit nachgeht, muss seinem hintergangenen Arbeitgeber eventuelle Detektivkosten erstatten.
(LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 549/99).

bullet Der Arbeitnehmer, der während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Geschädigten, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben.
Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich Personen bedienen. die - als Detektive - in Ermittlungstätigkeiten erfahren sind.
(LAG Rheinland-Pfalz, 5 SA 540/99)

bullet Arbeitnehmer können für Detektivkosten in erforderlicher Höhe in Regress genommen werden. Voraussetzung ist, dass der konkrete Verdacht gegen sie besteht, ihr Verhalten könne den Betrieb schädigen. Dies trifft beispielsweise beim Krankfeiern zu. Hier kann der Arbeitnehmer, sofern er überführt wurde, zum Schadenersatz verpflichtet werden, der die Kosten aller notwendigen Maßnahmen abdeckt. Dazu zählen auch anlassbezogene Detektivkosten.
(BAG, 8 AZR 5/97)

bullet Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgerecht gekündigt werden. Ein krank geschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er baldmöglichst wieder gesund wird. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne dass es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig
(LG Hamm, 15 SA 437/91)

bullet Dient die Beauftragung einer Detektei offensichtlich dazu, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen und darauf gestützt eine einstweilige Verfügung zu beantragen, so ist die Einschaltung der Detektei sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig (§91 ZPO). Um ein beanstandetes wettbewerbswidriges Verhalten belegen zu können, kann eine ganztägige Teilnahme des Detektivs an Werbefahrten in eines der neuen Bundesländer notwendig sein.
(OLG Koblenz, 14 W 268/91)

bullet Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
(BAG, 5AZR 116/86)

bullet Testkäufe reichen als Beweise.
(AG Kaiserslautern 5 CA 119/84)

Familienrecht
 
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 Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch einen Detektiv überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.
Sofern sich bei diesen Ermittlungen herausstellt, dass die geschiedene Ehefrau Einkommen verschwiegen hat, muss diese nicht nur eine Streichung oder zumindest Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten für den Detektiv tragen.
(OLG Koblenz 11 WF 99/06)

bullet Die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs in einem Unterhaltsverfahren sind dann als notwendige Kosten zu ersetzen, wenn die Ermittlungen aus der Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren, sie prozessbezogen sind und die daraus resultierenden Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.
(OLG Koblenz, 11 WF 70/02)

bullet Detektivkosten sind im Unterhaltsprozess erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt.
(OLG Zweibrücken, 6WF 117/00)

bullet Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
(OLG Schleswig, 15 WF 218/91)

bullet Eine Mutter, der nach der Trennung von ihrem Mann die gemeinsamen Kinder zugesprochen wurde, darf auch Detektive einsetzen, wenn der Vater die Kinder nicht herausgeben will und versteckt hält. Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich entschieden, dass eine derartige Kindesentziehung als Verletzung des elterlichen Sorgerechts zum Schadenersatz verpflichtet. Ersatzfähig seien dabei auch die Detektivkosten.
(BGH, VI ZR 110/89)

bullet Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG Stuttgart, 8 WF 96/88)

bullet Detektivkosten sind z.B. im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig im Sinne des § 33 EStG.
(FG Niedersachsen, IX 792/88 )

Mietrecht
 
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 Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurück verlangen.
(AG Hamburg, 38 C 110/96)

Diese Entscheidungen und Urteile können natürlich nur als Anhaltspunkte dienen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine eingehende Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
 
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